Key word: Nichterwerb

Als Bemessungsgrundlage dient das Vermögen und das Renteneinkommen.

Tätigkeiten, die keinen erwerblichen Charakter haben (z.B. Liebhabereien/Hobbies) und von rein persönlichen Neigungen beherrscht werden, gelten nicht als selbständige Erwerbstätigkeit. Fehlende Einkünfte können erst nach einer längeren zeitlichen Dauer als Hinweis auf das Fehlen einer erwerblichen Absicht herbeigezogen werden.

Als nichterwerbstätig gelten alle versicherten Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Darunter fallen: Dauernd nichterwerbstätige Personen Studenten Erwerbstätige Personen, die den Mindestbeitrag durch die Erwerbstätigkeit nicht erreichen Personen, die durch öffentliche Mittel oder durch Drittpersonen finanziell unterstützt werden