Key word: Nichtberufsunfall

Obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt

Berufsunfälle sind Unfälle, die dem Versicherten bei Arbeiten zustossen, die er auf Anordnung der Arbeitgebers oder in dessen Interesse ausführt.

Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Nichtberufsunfälle.

Arbeitslose Personen, die Arbeitslosentaggelder beziehen, sind obligatorisch bei der SUVA gegen Unfälle versichert.