Key word: Krankenkasse
Ein Gesuch um Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten muss innert 15 Monaten seit Rechnungstellung eingereicht werden.
Es können rückvergütet werden:
Anspruch haben folgende Personen:
Die Ergänzungsleistungen berücksichtigen die jährliche Durchschnittsprämie für die obligatorische Grundversicherung.