Key word: Invalidität
Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach einem Einkommensvergleich.
Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 80 Prozent des versicherten Verdienstes.
Der Anspruch erlischt aus verschiedenen Gründen.
Anspruch auf eine Invalidenrente der Unfallversicherung hat, wer infolge eines Unfalles zu mindestens 10 Prozent invalid ist.