Key word: Hilflosigkeit
Die Höhe ist abhängig von der Schwere der Hilflosigkeit und davon, ob die anspruchsberechtigte Person in einem Heim lebt oder nicht.
Nein. Der Anspruch auf Invaliditätsleistungen und auf eine Hilflosenentschädigung werden voneinander getrennt behandelt. Auch eine Person mit einem Invaliditätsgrad von unter 40 % kann einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.
Anspruch auf eine Invalidenrente haben volljährige Versicherte mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die hilflos sind.
Die Schwere der Hilflosigkeit bestimmt sich nach der Einschränkung in den alltäglichen Lebensverrichtungen. Die Hilflosigkeit ist schwer, wenn der Versicherte in allen alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und der dauernden Pflege oder der persönlichen Überwachung bedarf. Die Hilflosigkeit ist mittelschwer, wenn der Versicherte trotz der Abgabe von Hilfsmitteln […]
Die alltäglichen Lebensverrichtungen zur Bestimmung der Hilflosigkeit sind:
Hilflose Personen haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, die nach der Schwere der Hilflosigkeit abgestuft wird.