Key word: EL

Nach dem Tod einer EL-beziehenden Person müssen de Erben die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod rechtmässig bezogenen Ergänzungsleistungen (jährliche Ergänzungsleistungen, Krankheits- und Behinderungskosten) aus dem Nachlass zurückerstattet werden. Allerdings ist die Rückerstattung nur auf dem Nachlass geschuldet, der Fr. 40’000.00 übersteigt. Massgebend ist das Vermögen im Zeitpunkt des Todesfalls. Die Rückerstattungspflicht betrifft […]

Nein, Sie müssen nicht tätig werden. Wie jedes Jahr wird Ihr EL-Anspruch von der zuständigen EL-Stelle per 1. Januar 2021 neu berechnet und verfügt.