Key word: Einkommensvergleich

Ein Leidensabzug kann berücksichtigt werden, wenn das Invalideneinkommen auf der Grundlage von statistischen Durchschnittswerten bemessen wird.

Es wird auf das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen abgestellt, wenn ein stabiles Arbeitsverhältnis vorliegt und die versicherte Person die verbleibende Restarbeitsfähigkeit damit in zumutbarerweise ausschöpft. In den anderen Fällen wird auf lohnstatistische Angaben, insbesondere LSE-Tabellenlöhne, abgestellt.

Grundsätzlich wird das zuletzt erzielte Erwerbseinkommen berücksichtigt, da angenommen werden kann, dass die bisherige Tätigkeit ohne Invalidität weiterhin ausgeübt worden wäre. Kann das letzte erzielte Einkommen nicht bestimmt werden, werden lohnstatistische Angaben verwendet.

Der Invaliditätsgrad bemisst sich nach einem Einkommensvergleich.