Key word: Eingliederung
Integrationsmassnahmen wollen Personen, die noch nicht beruflich eingegliedert werden können auf den Eingliederungsprozess vorbereitet werden.
Eingliederungsmassnahmen haben zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit einer versicherten Person wiederherzustellen/zu verbessern. Dafür stehen folgende Massnahmen zur Verfügung:
Auf Massnahmen der Frühintervention besteht kein Rechtsanspruch. Die IV-Stelle muss hingegen die Situation konkret abklären und in gleichgelagerten Fällen gleich entscheiden. Wenn Sie eine Frühinterventionsmassnahme beanspruchen möchten, könnten Sie darauf beharren.