Key word: drohende Arbeitslosigkeit
Die Pflicht, alles Zumutbare zu unternehmen, um eine Arbeitslosigkeit zu verhindern beginnt mit der Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses oder vor Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages.
Die Pflicht, alles Zumutbare zu unternehmen, um eine Arbeitslosigkeit zu verhindern beginnt mit der Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses oder vor Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages.