Key word: Dauer
Die Dauer der Umschulung orientiert sich grundsätzlich an der üblicherweise geltenden Ausbildungsdauer für Nichtinvalide. Invaliditätsbedingte Verlängerungen sind jedoch zulässig.
Die Dauer der Umschulung orientiert sich grundsätzlich an der üblicherweise geltenden Ausbildungsdauer für Nichtinvalide. Invaliditätsbedingte Verlängerungen sind jedoch zulässig.