Key word: Bemessung Invalideneinkommen

Es wird auf das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen abgestellt, wenn ein stabiles Arbeitsverhältnis vorliegt und die versicherte Person die verbleibende Restarbeitsfähigkeit damit in zumutbarerweise ausschöpft. In den anderen Fällen wird auf lohnstatistische Angaben, insbesondere LSE-Tabellenlöhne, abgestellt.