Key word: Ausland
Ins Ausland endsandte Arbeitnehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in der Schweiz obligatorisch unfallversichert.
Kurze Auslandaufenthalte haben keinen Einfluss auf die Ergänzungsleistungen.
Ob eine Karenzfrist erfüllt werden muss hängt von der Staatsangehörigkeit der versicherten Person ab.