Key word: Arbeitsunfähigkeit wesentlich unterbrochen
Die Arbeitsunfähigkeit ist unterbrochen wenn die versicherte Person während mindestens 30 aufeinanderfolgenden Tagen voll arbeitsfähig war. Die einjährige Wartezeit beginnt dann neu zu laufen.
Die Arbeitsunfähigkeit ist unterbrochen wenn die versicherte Person während mindestens 30 aufeinanderfolgenden Tagen voll arbeitsfähig war. Die einjährige Wartezeit beginnt dann neu zu laufen.