Key word: Anmeldung

Der Anspruch besteht ab Beginn des Monats, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Um einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend zu machen, muss eine schriftliche Anmeldung bei der Durchführungsstelle der Wohngemeinde eingereicht werden.

Ja, zur Frühintervention kann/können Sie nicht nur Ihr Arbeitgeber sondern auch Ihre gesetzliche Vertretung, im Haushalt lebende Familienangehörige, die Krankentaggeldversicherung (KVG und VVG), der Unfallversicherer, die Einrichtung der beruflichen Vorsorge, Durchführungsorgane der Arbeitslosenversicherung, Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhilfe, der behandelnde Arzt und andere interessierte Parteien anmelden.

Füllen Sie die Anmeldung vollständig und wahrheitsgetreu aus.