Key word: Anmeldung IV
Nach Ablauf von 6 Monaten seit der Anmeldung und frühestens im Monat nach der Vollendung des 18. Altersjahres.
Nach einer 30-tägigen Arbeitsunfähigkeit kann man sich bei der Invalidenversicherung für die Frühintervention anmelden.
Ja, zur Frühintervention kann/können Sie nicht nur Ihr Arbeitgeber sondern auch Ihre gesetzliche Vertretung, im Haushalt lebende Familienangehörige, die Krankentaggeldversicherung (KVG und VVG), der Unfallversicherer, die Einrichtung der beruflichen Vorsorge, Durchführungsorgane der Arbeitslosenversicherung, Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhilfe, der behandelnde Arzt und andere interessierte Parteien anmelden.
Füllen Sie die Anmeldung vollständig und wahrheitsgetreu aus.