Key word: anmelden
Der Anspruch besteht ab Beginn des Monats, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Um einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend zu machen, muss eine schriftliche Anmeldung bei der Durchführungsstelle der Wohngemeinde eingereicht werden.