Für die erste Anmeldung ist der Beizug eines Anwalts grundsätzlich nicht notwendig.
Invalidenversicherung
Brauche ich einen Anwalt für die IV-Anmeldung?
Für die erste Anmeldung ist der Beizug eines Anwalts grundsätzlich nicht notwendig. Bei einer zweiten oder weiteren Anmeldung ist es möglicherweise sinnvoll, sich vorher mit einem Anwalt abzusprechen. Es ist auch nicht notwendig, die IV-Anmeldung von einem Arzt ausfüllen zu lassen.