Arbeitgeber behält Unfalltaggelder zurück – UNZULÄSSIG!

by Kaspar Gehring

Link zum Youtube-Video, welches das Urteil detailliert bespricht

Die Suva bezahlte für einen verunfallten Arbeitnehmer die Taggelder an den Arbeitgeber aus. Dieser leitete die Taggelder nur teilweise an den Arbeitnehmer weiter und behielt rund Fr. 15’000.00 zurück mit der Begründung, er hätte noch eine offene Forderung gegen den Arbeitnehmer (Verrechnung).

Eine solche Verrechnung ist nach dem Unfallversicherungsgesetz unzulässig. Die Taggelder der Unfallversicherung haben den Zweck, den durch den Unfall verursachten Lohnausfall auszugleichen. Ein Rückbehalt resp. eine Verrechnung mit anderen Forderungen durch den Arbeitgeber würde diesem Zweck widersprechen und wurde deshalb als unzulässig erachtet.

Anmerkungen:
Das Verbot der „Verrechnung“ ist Ausfluss des Grundsatzes, dass die Taggelder der Unfallversicherung (und auch Krankentaggelder) den Versicherten zukommen müssen. Erst wenn die Taggelder bei den versicherten Personen „angekommen“ sind, ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit. Insofern haben die Versicherten eine sehr starke Stellung gegenüber den Versicherungen und den Arbeitgebern in Fällen von Arbeitsunfähigkeiten.

Werden die Taggelder fälschlicherweise anderweitig verwendet und „kommen bei den Versicherten nicht an“ können diese von den Versicherungen nochmals gefordert werden. Diese haben ein Doppelzahlungsrisiko. So war es auch im vorliegenden Fall. Die Suva hat dann die doppelt bezahlten Taggelder vom Arbeitgeber zurückgefordert.

Praxisempfehlung:
Wenn ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin Unfall- und Krankentaggelder nur unzuverlässig weiterleitet, wenden Sie sich an die Versicherung und fordern Sie die direkte Ausrichtung der Taggelder.

Urteil BGer 8C_742/2021 vom 4. März 2022 (zur Publikation vorgesehen)

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