Kein Schadenersatz für Unfall bei Überquerung der Strasse
Eine Mutter musste mit ihrer Tochter eine stark befahrene Strasse überqueren, um zur Bushaltestelle zu gelangen. Es kam zur Kollision mit einem korrekt fahrenden Motorradfahrer. Die Tochter wurde schwer verletzt. Das Bundesgericht hatte die Haftung des Motorradfahrers zu prüfen und entschieden, dass dieser nicht für den Schaden aufkommen muss. Die genauen Gründe für die Verneinung der Haftung werden im Video erläutert und kommentiert.
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BGer 4A_234/2021 vom 9. September 2021
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