Insolvenzentschädigung – Grundlagen

by Kaspar Gehring

 

Die Insolvenzentschädigung ist eine spezielle Leistung der Arbeitslosenversicherung. Sie deckt ausstehende Löhne, wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. In aller Regel muss über den Arbeitgeber Konkurs eröffnet werden. Es reicht jedoch aus, wenn der Konkurs nur deswegen nicht eröffnet wird, weil kein Gläubiger für die Kosten des Konkursverfahrens aufkommt. Weiter besteht in folgenden Fällen Anspruch auf Insolvenzentschädigung:

 

–    Richterlicher Konkursaufschub.

–    Bewilligte Nachlassstundung.

–    Arbeitgeber hat für Lohnforderungen ein Pfändungsbegehren gestellt.

 

Forderungen für Insolvenzentschädigung müssen bei der kantonalen Arbeitslosenversicherung, in welcher die Firma ihren Geschäftssitz hat, gestellt werden. Um welche Kassen es sich dabei handelt, können Sie hier nachsehen.

 

www.arbeit.swiss

 

Der Anspruch auf Insolvenzentschädigung ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Es bestehen vom Bundesgericht sehr hoch angesetzte Mitwirkungspflichten.

 

Zudem bestehen Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Arbeitslosenkasse oder lesen Sie die in den nächsten Wochen kommen den Beitrage in unserer Rubrik „News“.

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