Key word: Invalideneinkommen

Ein Leidensabzug kann berücksichtigt werden, wenn das Invalideneinkommen auf der Grundlage von statistischen Durchschnittswerten bemessen wird.

Es wird auf das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen abgestellt, wenn ein stabiles Arbeitsverhältnis vorliegt und die versicherte Person die verbleibende Restarbeitsfähigkeit damit in zumutbarerweise ausschöpft. In den anderen Fällen wird auf lohnstatistische Angaben, insbesondere LSE-Tabellenlöhne, abgestellt.