Key word: Ergänzungsleistungen

Nach dem Tod einer EL-beziehenden Person müssen de Erben die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod rechtmässig bezogenen Ergänzungsleistungen (jährliche Ergänzungsleistungen, Krankheits- und Behinderungskosten) aus dem Nachlass zurückerstattet werden. Allerdings ist die Rückerstattung nur auf dem Nachlass geschuldet, der Fr. 40’000.00 übersteigt. Massgebend ist das Vermögen im Zeitpunkt des Todesfalls. Die Rückerstattungspflicht betrifft […]