Key word: Beitrag

Als Bemessungsgrundlage dient das Vermögen und das Renteneinkommen.

Die Beitragspflicht ist abhängig von der Erwerbssituation. Erwerbstätige Versicherte (selbständig und unselbständig) sind ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 17. Altersjahres beitragspflichtig Nichterwerbstätige Versicherte sind ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 20. Altersjahres beitragspflichtig