Key word: Beginn

Die obligatorische Versicherung beginnt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses, für Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung mit dem Tag, für den erstmals eine Arbeitslosenentschädigung ausgerichtet wird.

Nach Ablauf von 6 Monaten seit der Anmeldung und frühestens im Monat nach der Vollendung des 18. Altersjahres.

Die obligatorische Unfallversicherung beginnt an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis anfängt oder erstmals Lohnanspruch besteht, in jedem Fall aber dann, wenn Sie sich auf den Weg zur Arbeit begeben.

Der Anspruch besteht ab Beginn des Monats, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.