Key word: Anspruch IV

Anspruch haben versicherte Personen, die während eines Jahres ohne wesentliche Unterbrechung mindestens 40 % arbeitsunfähig waren und nach Ablauf dieses Jahres mindestens 40 % invalid, d.h. erwerbsunfähig sind und die Erwerbsfähigkeit bzw. die Fähigkeit sich im Aufgabenbereich zu betätigen, nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wieder hergestellt, erhalten oder verbessert werden kann.