Tipps Verhalten gegenüber Versicherungen

Ausgangslage
Im Schadenfalle wenden Sie sich an Versicherungen, um die vorgesehenen Leistungen zu erhalten.

Sie wissen oder spüren bald, dass die Abwicklung eines Schadenfalles eine Welt für sich ist; das Versicherungsrecht verlangt Spezialkenntnisse. Das verunsichert. Sie wissen nicht, ob die Meldung des Schadenfalles an die Versicherung genügt. Klärt diese den Sachverhalt von sich aus ab oder müssen Sie auch Beweise sichern; wenn ja, welche?

Was müssen Sie der Versicherung von sich aus mitteilen?
Müssen Sie Ermächtigungsformulare unterschreiben?


Wir raten Ihnen Folgendes
Machen Sie grundsätzlich wahrheitsgetreue Angaben.
Uebertreiben Sie nicht bei der Schilderung des Schadensachverhaltes (Unfallherganges).
  • Schliessen Sie bei Körperverletzungen nicht voreilig den Fall ab.
  • Sind Sie längere Zeit (mehrere Monate) ganz oder teilweise arbeitsunfähig (im Beruf oder Haushalt), kann der Schaden betraglich hohe Summen ausmachen.
  • Jetzt sollten Sie für gleich lange Spiesse besorgt sein.
    Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder eine im Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.

>> Tipps Verhalten gegenüber Versicherungen (PDF)