Medizinische Fakten nach Unfall
Individuelle Geschädigte werden von den Institutionen (und Versicherungen) häufig nicht als Menschen, sondern als Fälle beurteilt.
- Das heisst, dass sich bei solchen Beurteilungen Geschädigte nur als Fälle aus den Akten darstellen.
- Deshalb wird nur als entscheidungsrelevant zur Beurteilung herangezogen, was in den Akten steht.
- Die Gerichtspraxis hat dazu den Grundsatz entwickelt, dass die Aussagen der ersten Stunde gegenüber später hinzugefügten Aussagen grösste Gewichtung erfahren. Den Aussagen und Zeugnissen kurz nach dem Unfall kommt also entscheidende Bedeutung zu.
- Deshalb ist es von grösster und entscheidenster Wichtigkeit für Unfallopfer, dass bereits beim ersten Arztbesuch oder in der Notfallklinik alle Beschwerden und Umstände von den Ärzten protokolliert werden. Fehlt ein Element, so lässt sich das nie mehr nachholen und die/der Geschädigte bekommt sofort Glaubwürdigkeitsprobleme, wenn sie/er später Symptome/Beschwerden nachschiebt.
- Verlangen Sie vom Notfallarzt, dass er Ihnen sagt, was er aufschreibt. Verlangen Sie Ergänzungen, wenn etwas fehlt.
- Grundlegend sind folgende Umstände und Beschwerden:
- Kopf angeschlagen
Zeigen Sie der Ärztin die Prellmarke oder Wunde oder die Beule am Kopf!
- Bewusstseinsverlust/Amnesie
Haben Sie eine Lücke in der Erinnerung an den Unfall? Waren Sie einen Moment oder länger weg? Schildern Sie dem Arzt die Erinnerungslücke!
- Schwindel/Übelkeit/Orientierungsprobleme
Schildern Sie der Ärztin vor allem Schwindel und Übelkeit direkt nach dem Unfall. Auch Gefühlsstörungen an den Extremitäten sind wichtig.
- Schmerzen direkt nach dem Unfall
Schildern Sie alles, was nach dem Unfall sofort weh getan hat, insbesondere aber Kopfschmerzen, Nackenschmerzen usw.
- Anderes
Schmerzt sonst noch was? Knie angeschlagen, Handgelenk, Kiefergelenk, Ohrensausen, Sehstörungen etc. - Schildern Sie alles der Ärztin, sie muss es im Bericht erwähnen.
- Verlangen Sie vom Arzt, dass Ihnen eine Kopie des Berichtes ausgehändigt wird, wenn Sie die Notfallklinik verlassen. Kontrollieren Sie, ob alle Schilderungen der Beschwerden und Symptome erwähnt sind. All dies ist für die korrekte Entschädigung im Versicherungsfall entscheidend. Was am Unfalltag verpasst wurde, lässt sich nicht mehr nachholen.
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