Unfall - was tun?
Verkehrsunfall - Gehen Sie einem zusätzlichen juristischen Unfall aus dem Weg!
Ein Verkehrsunfall kann für alle Beteiligten gravierende Folgen haben. Verletzungen, Verlust eines Angehörigen, Dauerschmerzen oder Invalidität
können die Folge davon sein. Versicherungen sind da, um wenigstens in finanzieller Hinsicht die Folgen zu verringern. Manchmal läuft alles rund mit
den Versicherungen - manchmal aber eben nicht.
In der Checkliste sehen Sie diejenigen Punkte, die Sie beachten sollten, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und Ihre Ansprüche zu erhalten.
Unmittelbar nach dem Unfall
- Genaues Unfallprotokoll erstellen, halten Sie die Zeugenadressen fest
- Bei Verkehrsunfällen immer Polizei beiziehen
- Unfallmeldungen erstatten an Unfallversicherung, eventuell Zusatzversicherungen, Krankenversicherung
- Bei Verschulden einer Drittperson: Sofortige Kontaktaufnahme mit der Haftpflichtversicherung dieser Drittperson
In der ersten Phase nach dem Unfall steht die Heilung ganz im Vordergrund. Konzentrieren Sie sich auf eine gute und wirksame ärztliche Behandlung.
Nach drei Monaten
Wenn die Behandlung nach drei Monaten immer noch nicht abgeschlossen ist, müssen Sie zusätzlich folgende Punkte im Auge behalten:
- Abklären, ob Sie bei Versicherungen eine Prämienbefreiung beantragen können (vor allem bei Lebensversicherungen, bei Pensionskassen und bei verschiedenen Zusatzversicherungen).
- Klärung der Arbeitsplatzfrage: Es wird wichtig, wie sich die Arbeitsplatzsituation gestaltet; eventuell lohnt sich der Einbezug einer Fachperson (Case Managerin oder Case Manager, Personalabteilung usw).
Nach einem Jahr
Wenn Sie ein Jahr nach dem Unfall immer noch nicht ganz gesund sind, stellen sich zusätzliche Fragen:
- Anmeldung bei der IV
- Prüfen von Haftpflichtansprüchen für Erwerbsausfall und Haushaltschaden
- Ansprüche gegenüber der Pensionskasse, gegenüber Zusatzversicherungen oder sonstigen Versicherungen
Bei länger dauernder Behandlung oder bei bleibenden Beeinträchtigungen werden Sie in manchen Fällen nicht um den Beizug einer Anwältin oder eines Anwaltes herumkommen. Ein solcher Beizug bedeutet nicht ein unnötiges Streiten, sondern soll sicherstellen, dass Sie diejenigen Ansprüche erhalten, welche Ihnen zustehen.
Tipps für weitere Informationen
- Fachkundige Rechtsberatungsstellen: UP, Werdstr. 36, 8004 Zürich
- Konsultieren Sie ein praxisbezogenes Sachbuch (z. B. Invalidität, Beobachter-Ratgeber)
- Benutzen Sie unsere telefonische Anlaufstelle 044 388 57 77, welche Ihnen jeweils am Montag und Donnerstag zwischen 16.30 und 17.30 Uhr zur Verfügung steht. Die Auskünfte sind gratis.