Autor: Annemarie Gurtner

Obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt

Unrechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen, insbesondere bei Verletzung der Meldepflicht, müssen vollumfänglich zurückerstattet werden. Mit der EL-Revision, die per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurde durch den Gesetzgeber zudem in gewissen Fällen eine Rückerstattungspflicht der Erben im Todesfall eingeführt.

Der Durchführungsstelle müssen die Belege zur Rückvergütung eingereicht werden.

Es werden sämtliche Erwerbseinkommen aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit berücksichtigt.

Es sind dies insbesondere:

Der gewöhnliche Aufenthalt liegt in der Schweiz, wenn sich eine Person tatsächlich in der Schweiz aufhält und den Willen hat, dies auch beizubehalten.