Wie wird das Invalideneinkommen bemessen?

Es wird auf das tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen abgestellt, wenn ein stabiles Arbeitsverhältnis vorliegt und die versicherte Person die verbleibende Restarbeitsfähigkeit damit in zumutbarerweise ausschöpft. In den anderen Fällen wird auf lohnstatistische Angaben, insbesondere LSE-Tabellenlöhne, abgestellt.