Berufliche Vorsorge

Wann endet die Versicherungspflicht in der beruflichen Vorsorge?

Die Versicherungspflicht endet bei: Erreichen des ordentlichen Rentenalters Auflösung des Arbeitsverhältnisses, auch bei ungerechtfertigter fristloser Auflösung Ende des Anspruchs auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung