Ergänzungsleistungen

Muss ich Ergänzungsleistungen rückerstatten?

Unrechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen, insbesondere bei Verletzung der Meldepflicht, müssen vollumfänglich zurückerstattet werden. Mit der EL-Revision, die per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurde durch den Gesetzgeber zudem in gewissen Fällen eine Rückerstattungspflicht der Erben im Todesfall eingeführt.