Ergänzungsleistungen

Ich beziehe eine Teilinvalidenrente, kann aber nicht arbeiten. Die Ergänzungsleistungen rechnen mir ein Einkommen an. Dürfen sie das?

Grundsätzlich sind Teilinvaliden immer die effektiv erzielten Erwerbseinkommen anzurechnen. In jedem Fall muss aber mindestens der Betrag nach Artikel 14a Absatz 2 ELV angerechnet werden.